Kompetente Rechtsberatung & Meine Fachberreiche

Erfahrene juristische Vertretung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkhrsrecht, Zivielrecht, Verwaltungsrecht & Mietrecht.

Arbeitsrecht

Als Anwältin für Arbeitsrecht betreue ich Sie mit abgestimmten Strategien bei Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz. Die Dynamik des modernen Berufslebens bringt vielseitige rechtliche Herausforderungen mit sich. Mein Tätigkeitsspektrum erstreckt sich daher fundiert vom ersten Arbeitsvertrag über den Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zur Abwehr einer ungerechtfertigten Abmahnung. Im Falle einer Kündigung stehe ich Ihnen im Kündigungsschutzverfahren konsequent zur Seite. Ich prüfe die Wirksamkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und setze Ihre Ansprüche auf eine angemessene Abfindung gerichtlich sowie außergerichtlich durch. Auch Auszubildende, die während der sensiblen Probezeit eine rechtliche Beratung oder Beistand aufgrund einer Abmahnung benötigen, finden in meiner Kanzlei eine verlässliche und vorausschauende Ansprechpartnerin.

Familienrecht

Das Familienrecht bildet einen zentralen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Kaum ein Rechtsgebiet berührt das private Leben so tiefgehend wie dieses. Ich begleite Sie einfühlsam, diskret und mit der notwendigen juristischen Konsequenz durch das Verfahren Ihrer Scheidung. Dabei verliere ich neben den emotionalen Belastungen die wirtschaftlichen Aspekte nie aus den Augen. Auch nach der rechtskräftigen Scheidung stehe ich Ihnen bei allen Folgesachen gerne zur Verfügung. Ich berate und vermittle verlässlich beim Thema Unterhalt für Eltern und Kinder, berechne bestehende Ansprüche und setze diese durch. Die präzise Wertermittlung und Berechnung des Zugewinns (Zugewinnsausgleich) nach der Trennung stellt einen weiteren wesentlichen Aufgabenbereich meiner Kanzlei dar, um Ihre finanzielle Zukunft abzusichern.

Strafrecht

Wurde gegen Sie eine Strafanzeige erstattet oder sehen Sie sich unversehens mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert? In solchen Situationen ist schnelles, strategisches Handeln entscheidend. Als Ihre erfahrene Anwältin im Strafrecht setze ich mich im Ernstfall konsequent für Ihre Rechte ein. Mein Beistand beschränkt sich jedoch nicht nur auf die klassische Strafverteidigung, wenn Ihnen ein Vergehen zur Last gelegt wird – ich unterstütze Sie ebenso professionell, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind und eine Strafanzeige erstatten möchten.

Ob es um Vorwürfe wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder schwerwiegende Delikte geht: Bei mir sind Sie in jeder Phase des Verfahrens bestens aufgehoben. Vom ersten Ermittlungsverfahren über den Erhalt eines Strafbefehls bis hin zur Vertretung in der Hauptverhandlung und zum endgültigen Prozessende stehe ich unweigerlich an Ihrer Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sozialrecht

Suchen Sie eine zuverlässige und durchsetzungsstarke Anwältin für Sozialrecht? Die bürokratischen Hürden im Umgang mit Behörden und Sozialversicherungsträgern sind oft hoch. Speziell bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf staatliche Unterstützung, wie dem modernen Bürgergeld (ehemals Hartz 4), betreue ich meine Mandanten umfassend und zielgerichtet. Sei es eine ausstehende oder unvollständige Zahlung, eine ungerechtfertigte Sanktion oder die fehlerhafte Ablehnung von Leistungen durch die Familienkasse (z. B. beim Kindergeld) – ich finde einen rechtssicheren Weg für Sie.

Neben dem Bereich des Bürgergelds befasse ich mich in meiner Kanzlei intensiv mit allen Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rentenversicherung (etwa bei der Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente) sowie mit dem Schwerbehindertenrecht. Ich helfe Ihnen dabei, Ihren berechtigten Grad der Behinderung (GdB) oder Pflegegrade erfolgreich einzufordern und durchzusetzen.

Verkehrsrecht

Eine verständliche, ehrliche und persönliche Beratung nach einem Verkehrsunfall bildet das Fundament meiner Arbeit im Verkehrsrecht. Nach einem Crash im Straßenverkehr übernehme ich für Sie die komplette, professionelle Unfallabwicklung und Korrespondenz mit den Versicherungen. Ich stelle und begründe in Ihrem Namen alle berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz (wie Reparaturkosten, Wertminderung oder Mietwagenkosten) sowie auf ein angemessenes Schmerzensgeld bei erlittenen Verletzungen.

Zugleich vertrete ich Sie engagiert und effektiv im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, um Ihr gutes Recht und Ihre Mobilität zu wahren. Dazu gehört es unter anderem, einen behördlichen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen akribisch auf formelle und materielle Richtigkeit zu prüfen und ein drohendes Fahrverbot nach Möglichkeit abzuwenden.

Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Privatpersonen und Unternehmen untereinander und bildet die Basis unseres täglichen Zusammenlebens. Wenn Sie eine verlässliche und vorausschauende Beratung im Zivil- und Vertragsrecht suchen, habe ich jederzeit ein offenes Ohr für Ihr Anliegen. Ich unterstütze Sie dabei, Verträge rechtssicher aufzusetzen oder Verträge vor der Unterschrift gründlich zu prüfen, um spätere Streitigkeiten von vornherein auszuschließen.

Neben den klassischen Verträgen des Alltags fallen auch die komplexen Rechtsbeziehungen zwischen juristischen Personen, Firmen oder Vereinen in mein zivilrechtliches Tätigkeitsfeld. Ob es um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz, Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag oder den Einzug offener Forderungen geht – ich vertrete Ihre Interessen sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch im zivilen Klageverfahren mit Nachdruck.

Verwaltungsrecht

Die komplexe Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern ist im Verwaltungsrecht geregelt. Wenn Sie sich durch eine behördliche Entscheidung ungerecht behandelt fühlen oder ein wichtiger Antrag abgelehnt wurde, helfe ich Ihnen, sich rechtlich effektiv zur Wehr zu setzen. Mein vielseitiger Aufgabenbereich erstreckt sich hierbei fundiert von behördlichen Auflagen und Fragen zur Staatsbürgerschaft bis hin zu spezifischen Materien wie dem Denkmalschutz.

Ich begleite Sie kompetent durch das behördliche Widerspruchsverfahren und achte penibel auf die Einhaltung der strengen Fristen. Sollte ein fehlerhafter staatlicher Bescheid auch danach Bestand haben, vertrete ich Ihre Interessen mit aller Konsequenz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Meine Kanzlei unterstützt Sie zudem verlässlich in zentralen Teilgebieten wie dem öffentlichen Baurecht (z. B. bei versagten Baugenehmigungen) oder dem Beamtenrecht.


Mietrecht

Das Mietrecht mit all seinen täglichen Streitfragen zwischen Mietern und Vermietern bildet eine wesentliche Ergänzung des Kanzleiprofils. Das Verhältnis der beiden Parteien bietet erhebliches Konfliktpotenzial. Ob es um unklare Klauseln im Mietvertrag, Unstimmigkeiten bei den Mietkosten oder um eine akute Lärmbelästigung geht – ich berate und vertrete Sie stets nach bestem Wissen und Gewissen, um eine wirtschaftlich und persönlich tragfähige Lösung zu finden.

Neben der alltäglichen Beratung stehe ich Ihnen insbesondere bei schwerwiegenden Einschnitten zur Seite. Ich prüfe und setze für Sie berechtigte Ansprüche auf eine Mietminderung bei Mängeln durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab. Auch bei der Überprüfung einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung sowie im Falle einer drohenden Kündigung (beispielsweise wegen Eigenbedarf oder Zahlungsverzug) sorge ich für die konsequente Wahrung Ihrer Rechte.


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Haben Sie Fragen möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann rufen Sie mich heute an! Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit.

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Häufig gestellte Fragen

In meinem FAQ-Bereich finden Sie schnelle Antworten rund um meine Rechtsgebiete und meinen persönlichen Service. Ob zur Terminvergabe, zur Vorbereitung auf unser Gespräch oder zur transparenten Kostenklärung – meine FAQs bieten Ihnen klare Orientierung. So wissen Sie genau, wie ich Sie in der Anwaltskanzlei Uta Happe bei Ihrem rechtlichen Anliegen bestmöglich unterstütze.

  • Was unternimmt die Kanzlei konkret bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

    Im Arbeitsrecht zählt schnelles Handeln, da nach Erhalt einer Kündigung eine strikte Drei-Wochen-Frist für rechtliche Schritte gilt. In der Anwaltskanzlei Uta Happe prüfen wir zunächst detailliert die formelle und materielle Wirksamkeit der Kündigung – einschließlich der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform, etwaiger Fristen sowie des Vorliegens valider Kündigungsgründe (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt).


    Liegen die Voraussetzungen vor, erheben wir für Sie fristgerecht eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Unser Ziel im Kündigungsschutzverfahren ist es, entweder den sicheren Erhalt Ihres Arbeitsplatzes zu erwirken oder im Rahmen von Verhandlungen eine wirtschaftlich attraktive und angemessene Abfindung sowie ein faires, wohlwollendes Arbeitszeugnis für Ihre berufliche Zukunft auszuhandeln.

  • Wie unterstützt mich die Kanzlei im Falle einer Trennung oder Scheidung?

    Eine Trennung bringt neben emotionalen Belastungen weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich. Wir begleiten Sie einfühlsam und mit der notwendigen juristischen Konsequenz durch das gesamte Familienrecht. Unser Leistungsspektrum reicht von der außergerichtlichen Gestaltung rechtssicherer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen bis hin zur Einreichung des finalen Scheidungsantrags vor dem Familiengericht.


    Dabei kümmern wir uns verlässlich um die präzise Berechnung und faire Regelung von Unterhaltsansprüchen (Ehegattenunterhalt sowie Unterhalt für Eltern und Kinder) und die Durchführung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs. Auch bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung, wie dem Zugewinnausgleich, sowie bei sensiblen Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht Ihrer gemeinsamen Kinder stehen wir schützend an Ihrer Seite.

  • Welche Leistungen bietet die Kanzlei bei Problemen mit Sozialbehörden an?

    Das Sozialrecht ist durch ständige Gesetzesänderungen geprägt, weshalb Bescheide von Behörden nicht selten fehlerhaft sind. Wir unterstützen Sie in der Kanzlei Uta Happe effektiv bei der Prüfung von behördlichen Bescheiden – beispielsweise vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der gesetzlichen Rentenversicherung.


    Unsere juristische Dienstleistung umfasst das Einlegen eines fundierten Widerspruchs im behördlichen Widerspruchsverfahren gegen fehlerhafte Ablehnungsbescheide oder ungerechtfertigte Kürzungen. Sollte die Behörde dem Widerspruch nicht abhelfen, übernehmen wir die konsequente Vertretung im Klageverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht. Wir kämpfen für Ihr Recht, wenn es um die Bewilligung von Bürgergeld (ehemals Hartz 4), die Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente oder die korrekte Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenrecht geht.

  • Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall und was übernimmt der Anwalt?

    Nach einem Verkehrsunfall gilt: Machen Sie vor Ort keine Zugeständnisse und überlassen Sie die Kommunikation den Profis. Im Verkehrsrecht übernehmen wir für Sie die komplette, professionelle Unfallabwicklung und die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, um eine unberechtigte Kürzung Ihrer Ansprüche zu verhindern.


    Wir setzen im Zuge der Schadenregulierung alle Ihnen zustehenden Ansprüche wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, merkantile Wertminderung sowie ein angemessenes Schmerzensgeld bei erlittenen Verletzungen durch. Darüber hinaus verteidigen wir Sie effektiv im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, wenn Sie einen unberechtigten Bußgeldbescheid erhalten haben, ein Punkteaufbau im Fahreignungsregister droht oder ein Fahrverbot abgewendet werden muss.

  • Was leistet die Kanzlei im Bereich der Strafverteidigung?

    Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, ist das Recht zu schweigen Ihr wichtigstes Gut. Als engagierte Kanzlei im Strafrecht stehen wir Ihnen in allen Stadien eines Strafverfahrens als verlässlicher Partner zur Seite. Dies beginnt idealerweise bereits im frühen Ermittlungsverfahren, in dem wir umgehend umfassende Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) beantragen.


    Auf Basis der Ermittlungsakte entwickeln wir eine maßgeschneiderte, taktisch kluge Verteidigungsstrategie. Unser oberstes Ziel als Strafverteidiger ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit komplett abzuwenden und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Sollte bereits ein Strafbefehl vorliegen oder eine Anklage erhoben worden sein, vertreten wir Ihre Rechte engagiert vor Gericht, um einen Freispruch zu erwirken oder das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.